Wir begrüßen herzlich die erfahrene Kollegin Frau Lena Spieker, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, Kindertraumatologie, Fußchirurgie, Arthrosonographie, ambulante und stationäre Operationen...
Begutachtung
Ein Fachärztliches Gutachten ist dann notwendig, wenn es nach besonders schweren Verletzungen zu bleibenden körperlichen Schäden kommt. Das Gutachten der Verletzung muss dann durch einen Facharzt durchgeführt werden. Das fachärztliche Gutachten ist also die Beurteilung eines Sachverhalts an der Grenze zwischen Medizin und Recht durch einen Experten. Im schlimmsten Fall können schwere körperliche Schäden zu Berufsunfähigkeit oder starken Einschränkungen im alltäglichen Leben führen. Um einen Anspruch auf Ersatzleistungen, Berentung oder Ausgleichzahlungen zu erheben, muss der Unfallversicherung ein solches Gutachten vorgelegt werden. Es dient dazu, die Schwere der Unfallfolgen festzustellen. Ein fachärztliches Gutachten kann jedoch auch bei verwaltungs- oder strafrechtlichen Fragen notwendig sein.
Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine medizinische Begutachtung auf dem Fachgebiet der Unfallchirurgie oder Orthopädie benötigen. Sprechen Sie uns oder Ihre Unfallversicherung an.