UNFALLCHIRURGIE

Sie haben sich verletzt?

„Hals und Beinbruch“ ist eine Redewendung die wir im Volksmund verwenden, wenn wir unseren Mitmenschen „Viel Erfolg“ wünschen. Der ein oder andere nimmt diesen Spruch manchmal etwas zu wörtlich. Denn alle 6 Sekunden ereignet sich in Deutschland ein Unfall mit teilweise schwerwiegenden Folgen. Nach einem Unfall ist es für Sie als Patient das Wichtigste, schnell wieder auf die Beine zu kommen. Darum ist es nötig, durch einen kompetenten und sachkundigen Unfallarzt behandelt zu werden.

Die häufigsten Beschwerden in der Unfallmedizin sind:

Apparative Diagnostik

Vor einer richtigen Therapie steht immer erst die konsequente Diagnose. Daher schreiben wir der Diagnostik Ihrer Erkrankung oder Verletzung in unserer Praxis eine besonders große Bedeutung zu. Wenn die ärztliche Untersuchung noch keine definitive Sicherheit über die richtige Diagnose zulässt, kommt die apparative Diagnostik zum Einsatz. Hierbei sind Untersuchungen wie etwa Röntgen und Ultraschall unerlässlich. Für aufwändige weiterführende Diagnostik (z.B. Kernspinuntersuchung) überweisen wir Sie zu einem Radiologen unseres Vertrauens.

Unfälle bei der Arbeit oder in Schule oder Kindertagesstätte müssen vom Durchgangsarzt (D-Arzt) behandelt werden

Ein Durchgangsarzt oder auch D-Arzt ist ein Facharzt mit einem Schwerpunkt im Bereich der Unfallchirurgie. In der Regel ist ein Durchgangsarzt also ein Unfallchirurg. Auf Antrag erhält dieser Unfallchirurg von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung zur Behandlung von Arbeits-, Schul- und Kindergartenunfällen. Der Durchgangsarzt regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeitsunfalls in Deutschland, wenn die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt. Der D-Arzt entscheidet dann, ob er selbst den Patienten weiter behandelt oder ob der Patient an einen anderen Arzt überwiesen werden muss.

Dr. Karin KornerDr. med. Thomas BickertDr. med. Markus Glees und Dr. med. Patrick Stein wurden aufgrund ihrer Spezialausbildung zum Unfallchirurgen, dem fachkundigen Personal und der besonderen apparativen Ausstattung im ZOSU als Durchgangsärzte, sogenannte „D-Ärzte“ zugelassen.

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